Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Wiederholungsprüfungen/Prüfungsversuche

 

Allgemeine Informationen

Für jede Modulabschlussprüfung (MAP), außer Abschlussarbeiten, haben die Studierenden insgesamt mehrere Versuche. Die Anzahl der möglichen Versuche ist in der Studien- und Prüfungsorndung geregelt. Je nachdem, ob es sich um ein Pflicht- oder um ein Wahlpflichtmodul handelt, hat das Nichtbestehen unterschiedliche Auswirkungen.

Zum Nichtbestehen bzw. Wiederholen von Abschlussarbeiten, s. Abschlussarbeit.

 

Bei Pflichtmodulen

Sollte bei einem Pflichtmodul die vorletzte Modulabschlussprüfungsmöglichkeit (MAP) nicht bestanden worden sein, erhält der/die Studierende ein Informationsschreiben vom Prüfungsausschuss, in dem er/sie zu einer Prüfungsberatung eingeladen wird. Diese Beratung wird empfohlen, um die Ursache der Prüfungsschwierigkeiten zu ermitteln und ggf. einen weiteren Prüfungsversuch (gemäß  § 104 As. 1 Satz 2 ZSP-HU) zu erhalten, die Beratung ist jedoch nicht verpflichtend. Dem/der Studierenden stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • Die Prüfungsberatung beim zuständigen Prüfer/bei der zuständigen Prüferin wahrzunehmen (den Termin bitte selbst vereinbaren). Mit dieser Beartung erhalten Sie gemäß § 104 As. 1 Satz 2 ZSP-HU einen weiteren Prüfungsversuch.
  • Die Prüfungsberatung beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzende/n bzw. seinem/ihrem Vertreter wahrzunehmen (den Termin bitte selbst vereinbaren). Mit dieser Beartung erhalten Sie gemäß § 104 As. 1 Satz 2 ZSP-HU einen weiteren Prüfungsversuch.
  • Auf die Beratung zu verzichten. Dieser Verzicht führt dazu, dass auch die weitere Wiederholungsmöglichkeit gemäß § 104 As. 1 Satz 2 ZSP-HU entfällt.

Die Bestätigung für die erfolgte Prüfungsberatung oder die schriftliche Verzichtserklärung muss dem zuständigen Prüfungsbüro vorliegen, damit der/die Studierende zum letzten Prüfungsversuch zugelassen werden kann.

Wenn der letzte Prüfungsversuch nicht bestanden wurde, ist das entsprechende Modul endgültig nicht bestanden. Da es sich um ein Pflichtmodul handelt, kann das Studium in diesem Studiengang nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden. Studierende in Kombinationsstudiengängen erhalten vom Immatrikulationsbüro ein Beratungsangebot bezüglich ihres übriggebliebenen Studienfachs. In allen anderen Fällen wird der/die Studierende zum nächstmöglichen Zeitpunkt exmatrikuliert. Über die rechtlichen Konsequenzen dieser Art von Exmatrikulation können sich die Studierenden bei der Studienberatung informieren.

 

Bei Wahlpflichtmodulen

Endgültig nicht bestandene Modulabschlussprüfungen (MAPs) in Wahlpflichtmodulen bedeuten zwar auch, dass das Modul endgültig nicht bestanden wurde, da dieses Modul aber keine Voraussetzung zum Abschluss ist, kann der/die Studierende ein anderes Wahlpflichtmodul als Ersatz belegen. Sollten die Wahlpflichtmöglichkeiten ausgeschöpft sein, kann das Studium nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Die Anmeldung zum vorletzten und letzten Prüfungsversuch (Wiederholungsprüfung) erfolgt mit dem Anmeldeformular, das Sie auf der Website des Prüfungsbüros finden. Dieses muss zusammen mit dem Formular zur Studienberatung im zuständigen Prüfungsbüro eingereicht werden. Dies gilt für Modulabschlussprüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen.