Allgemeine FAQs
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Prüfungsanmeldung und Rücktritt
Allgemeine Information
Dieser Beitrag betrifft die Modulabschlussprüfungen (MAP). Informationen zum Thema Abschlussarbeit und Verteidigung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die fachspezifischen Hinweise.
Die Modulabschlussprüfungen erfolgen studienbegleitend und können jedes Semester im Anschluss an die besuchten Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Alle Prüfungsmodalitäten sind in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) festgehalten. Dort erfahren Sie z.B., ob es Zulassungsbedingungen für die Prüfung gibt (alleinige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung stellt keinen Anspruch auf eine Zulassung zur Prüfung dar), sowie weitere wichtige Details.
Zu welchem Termin eine Prüfung stattfindet, können Sie dem entsprechenden Prüfungsplan entnehmen (siehe die fachspezifischen Hinweise oder die jeweilige Institutswebseite).
Anmeldung
Bevor Sie eine Prüfung ablegen können, müssen Sie sich dafür angemeldet haben. Eine Anmeldung ist für jede Prüfung und für jeden Prüfungsversuch notwendig und ist formal ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung. In der Regel erfolgt die Anmeldung online über AGNES und muss von den Studierenden persönlich vorgenommen werden (dazu benötigen Sie einen aktiven CMS-Account, sowie eine AGNES TAN-Liste). Wenn Sie technische Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Prüfungsbüro und melden Sie sich ggf. durch eine Papieranmeldung für die Prüfung an.
Die Anmeldefristen und eventuelle Ausnahmen sind im entsprechenden Prüfungsplan festgehalten. Die Fristen müssen unabhängig von der Art der Anmeldung immer eingehalten werden.
Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (Formular)
Bitte Formular nicht im Browser öffnen, da er dann nicht ausgefüllt werden kann. Hierfür bitte herunterladen oder mit einem entsprechenden Programm öffnen, am Computer ausfüllen und doppelseitig ausgedruckt im Prüfungsbüro einreichen.
Rücktritt
Von jeder Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, können Sie bis spätestens einer Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In der Regel müssen Sie den Rücktritt online über AGNES erledigen, eventuelle Ausnahmen können dem Prüfungsplan entnommen werden. Bei technischen Schwierigkeiten, informieren Sie bitte fristgerecht das zuständige Prüfungsbüro.
Austauschstudierende, Gast- und Nebenhörer/innen müssen einen Rücktritt ebenfalls über das zuständige Prüfungsbüro vornehmen. Die Fristen sind auch hier unbedingt zu beachten.
Im Falle eines kurzfristigen Prüfungsrücktritts bei Krankheit o.ä., siehe auch Prüfungsrücktritt.
Bei anderen schwerwiegenden Rücktrittsgründen s. Nachteilsausgleich.
Wenn Sie ohne gültigen Rücktritt nicht zur Prüfung erscheinen, wird dies als Fehlversuch bzw. als „nicht bestanden“ (Note 5,0) gewertet.
Wiederholung von Prüfungen
Pro Modul haben die Studierenden drei Prüfungsversuche. Sollten Sie eine Modulabschlussprüfung (MAP) zwei Mal nicht bestanden haben, beachten Sie bitte die Information unter Wiederholungsprüfungen/Prüfungsversuche.
Bestandene Prüfungen können ggf. zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden (Freiversuch). Ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, können Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (SPO) entnehmen.
Prüfungsergebnisse
Modulabschlussprüfungen werden in der Regel innerhalb von vier Wochen bewertet. Die Ergebnisse werden zeitnah in Ihrem AGNES-Account sichtbar.
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Wiederholungsprüfungen/Prüfungsversuche
Allgemeine Informationen
Für jede Modulabschlussprüfung (MAP), außer Abschlussarbeiten, haben die Studierenden insgesamt drei Versuche (1. Prüfungsversuch, 1. Wiederholungsprüfung, 2. Wiederholungsprüfung). Je nachdem, ob es sich um ein Pflicht- oder um ein Wahlpflichtmodul handelt, hat das Nichtbestehen der 1. und/oder 2. Wiederholungsprüfung unterschiedliche Auswirkungen.
Zum Nichtbestehen bzw. Wiederholen von Abschlussarbeiten, s. Abschlussarbeit.
Bei Pflichtmodulen
Sollte bei einem Pflichtmodul die Modulabschlussprüfung (MAP) in der 1. Wiederholung nicht bestanden werden, erhält der/die Studierende ein Informationsschreiben vom Prüfungsausschuss, in dem er/sie zu einer Prüfungsberatung eingeladen wird. Diese Beratung wird empfohlen, um die Ursache der Prüfungsschwierigkeiten zu ermitteln, ist jedoch nicht verpflichtend. Dem/der Studierenden stehen drei Optionen zur Verfügung:
- Die Prüfungsberatung beim zuständigen Prüfer/bei der zuständigen Prüferin wahrzunehmen (den Termin bitte selbst vereinbaren)
- Die Prüfungsberatung beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzende/n bzw. seinem/ihrem Vertreter wahrzunehmen (den Termin bitte selbst vereinbaren)
- Auf die Beratung zu verzichten.
Die Bestätigung für die erfolgte Prüfungsberatung oder die schriftliche Verzichtserklärung muss dem zuständigen Prüfungsbüro vorliegen, damit der/die Studierende zum letzten Prüfungsversuch zugelassen werden kann.
Wenn der letzte Prüfungsversuch (2. Wiederholungsprüfung) nicht bestanden wurde, ist das entsprechende Modul endgültig nicht bestanden. Da es sich um ein Pflichtmodul handelt, kann das Studium in diesem Studiengang nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden. Studierende in Kombinationsstudiengängen erhalten vom Immatrikulationsbüro ein Beratungsangebot bezüglich ihres übriggebliebenen Studienfachs. In allen anderen Fällen wird der/die Studierende zum nächstmöglichen Zeitpunkt exmatrikuliert. Über die rechtlichen Konsequenzen dieser Art von Exmatrikulation können sich die Studierenden bei der Studienberatung informieren.
Bei Wahlpflichtmodulen
Endgültig nicht bestandene Modulabschlussprüfungen (MAPs) in Wahlpflichtmodulen bedeuten zwar auch, dass das Modul endgültig nicht bestanden wurde, da dieses Modul aber keine Voraussetzung zum Abschluss ist, kann der/die Studierende ein anderes Wahlpflichtmodul als Ersatz belegen. Sollten die Wahlpflichtmöglichkeiten ausgeschöpft sein, kann das Studium nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Anmeldung zur 2. Wiederholungsprüfung
Die Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch bzw. zur 2. Wiederholungsprüfung erfolgt mit dem Anmeldeformular, das Sie auf der Website des Prüfungsbüros finden. Dieses muss zusammen mit dem Formular zur Studienberatung im zuständigen Prüfungsbüro eingereicht werden. Dies gilt für Modulabschlussprüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen.
Fachspezifische Information zum Thema Wiederholungsptüfungen/Prüfungsversuche
Fachspezifische Information - Institut für Physik
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Prüfungsrücktritt
Prüfungsrücktritte
Das Nichterbringen von Prüfungsleistungen ist in § 107 der Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.
Wichtig ist im Zusammenhang mit Ihrer Prüfungsorganisation immer, dass Sie sich rechtzeitig über die Prüfungsfristen informieren. Informationen finden dazu Sie in den jeweiligen Prüfungsplänen und auch in AGNES.
Der Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung kann je nach Grund und Zeitpunkt auf verschiedene Wege erfolgen.
1. Regulärer Rücktritt
Der reguläre Rücktritt kann ohne Begründung eine Woche vor dem Prüfungstermin (bei Klausuren und mdl. Prüfungen) über AGNES erfolgen.
Die Frist für den regulären Rücktritt finden Sie immer im Prüfungsplan und in AGNES. Bei z.B. Hausarbeiten oder Portfolioprüfungen hängt die Fristsetzung nicht am Abgabetermin, sondern richtet sich nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgabe. Diese Fristen finden Sie ebenfalls in AGNES und im Prüfungsplan
2. Rücktritt von der Prüfung nach regulärem FristendeSollten Sie nach der regulären Rücktrittsfrist feststellen, dass Sie aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sein werden, an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen und Ihren Rücktritt von der Prüfung begründen.
2.1. Krankheit als Grund für den Rücktritt von einer Prüfung
Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest einzureichen, in welchem unter Angabe der Krankheitsdauer, Art und Ausmaß der durch die Erkrankung hervorgerufenen Leistungsminderung beschrieben ist (= Beschreibung der Beeinträchtigung). Grundlage des Attests muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein. Bei mündlichen Prüfungsterminen informieren Sie bitte zusätzlich umgehend Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer darüber, dass Sie nicht zur Prüfung erscheinen werden.
Form
Bitte verwenden Sie das Formular zum Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen, die zweite Seite des Formulars enthält ausführliche Erläuterungen für Sie und die Ärztin oder den Arzt enthält. Anstelle der zweiten Seite kann auch alternativ ein Dokument vom Arzt verwendet werden, dass die Symptome, die Dauer, die Schwere sowie die Behandlungsbedüftigkeit der Krankheit aufführt. Das Attest muss spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungsbüro vorliegen. Dies kann entweder im Original per Post (HU-Posteingangsstempel) oder per Mail von Ihrem HU-Account aus erfolgen, anderenfalls wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Bitte reichen Sie das Dokument als .pdf ein.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Krankheit eine attestierte Prüfungsunfähigkeit vorliegen muss, keine Arbeitsunfähigkeit.
Frist
Das Formular zur Krankmeldung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Posteingangsstempels der HU.
Beispiel: Wenn Sie am Montag eine Prüfung geschrieben hätten, aber erkrankt sind, muss das Attest spätestens am Donnerstag im Prüfungsbüro eingereicht worden sein. Entweder per Mail oder per Post. Wenn Sie den Antrag per Post einreichen zählt der Poststempel der HU. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:
Humboldt-Universität zu Berlin
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Prüfungsbüro (hier ihr Institut)
Sitz: Rudower Chaussee 25 (für Geographie: Rudower Chaussee 16)
Unter den Linden 6
10099 BerlinBitte beachten Sie, dass Sie keine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte informieren Sie sich selbständig und regelmäßig in AGNES, ob der Rücktritt verbucht worden ist. Sollte Ihr Antrag Anlass zu Fragen geben, setzt sich Ihr Prüfungsbüro unaufgefordert mit Ihnen per E-Mail (HU-Account) in Verbindung.
Bitte vermeiden Sie ein unentschuldigtes Fehlen zur Prüfung. Sollten Sie zur Prüfung nicht erscheinen und keinen Antrag auf Prüfungsrücktritt eingereicht haben, über den positiv entschieden worden ist, wird dieser Prüfungsversuch mit nicht bestanden bewertet.
Werden Sie zu einem Prüfungstermin krank oder müssen eine Prüfung wiederholen, ist eine erneute Anmeldung durch Sie erforderlich. Seitens des Prüfungsbüros wird keine automatische Anmeldung durchgeführt.
2.2 Sonstige Gründe für den Rücktritt von der Prüfung
Sollten andere Gründe für eine Prüfungsunfähigkeit vorliegen, stellen Sie bitte unverzüglich einen formlosen Antrag ans Prüfungsbüro. (z.B. Kind krank, Tod eines nahen Angehörigen, Unglücksfälle).
Sonstige wichtige Verhinderungsgründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden.
Frist:
Der Antrag muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Posteingangsstempels der HU.
Achtung: Chronische Erkrankungen oder Behinderungen, die Einfluss auf die Prüfungsleistung nehmen können, fallen in die Kategorie Nachteilsausgleich und unterliegen anderen Regelungen
3. Rücktritt während einer Prüfung
Sollten Sie während einer bereits angetretenen Prüfung merken, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung nicht zu Ende bringen können, melden Sie sich umgehend bei der aufsichtführenden Person und teilen dieser mit, dass Sie die Prüfung jetzt aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen.
Für diesen Fall müssen Sie wie in Punkt 2 beschrieben, den entsprechenden Antrag fristgerecht einreichen.
Letzte Änderung: 09/2024
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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung / Außerkrafttreten der SPO für Monostudiengänge (nicht Lehramt)
Allgemeine Information
In jedem Studiengang (Bachelor, Master, Mono- oder Kombinationsstudiengang) gibt es in der Regel mehrere Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs). Welche für den/die einzelne/n Studierende/n gültig ist, richtet sich danach, in welchem Semester und in welchem Jahr er/sie das Studium aufgenommen hat. Die SPO, die zu diesem Zeitpunkt für diesen Studiengang gültig war, ist die SPO, nach der der/die Studierende studiert.
Wenn eine neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft tritt, werden die Studierenden mit älteren Ordnungen in der Regel nicht automatisch in die neue Ordnung umgeschrieben (Vertrauensschutz). Sie studieren weiterhin nach der SPO, in die sie immatrikuliert wurden. Entsprechende Übergangsregelungen und Fristen sind in den neueren SPOs geregelt.
Bei geringfügigen Änderungen, zum Beispiel der Erweiterung von Wahlmöglichkeiten durch zusätzliche Module, kann es sein, dass die neueste SPO ohne Übergangsfristen sofort für alle Studierenden gültig wird und sich somit alle Studierenden automatisch in der neuesten Ordnung befinden.
Das In-Kraft-Treten neuer SPOs bedeutet auch, dass in der Regel für ältere SPOs ein "Auslaufdatum", der Termin für das Außerkrafttreten, festgelegt wurde (üblicherweise erwähnt in §8 „In-Kraft-Treten“ der neuen SPO). Studierende, die nach einer auslaufenden SPO studieren, können ihr Studium in der spezifischen SPO nur beenden, wenn der Studienabschluss nach § 113 ZSP-HU bis zum Datum des Außerkraftretens der SPO festgestellt werden kann, also alle Studienleistungen erbracht und alle Prüfungen (inklusive der Abschlussarbeit UND ggf. der Verteidigung) erfolgreich absolviert wurden.
Sollte dies nicht gelingen, müssen die betroffenen Studierenden in die neueste entsprechende SPO umgeschrieben werden. Durch die in der neuen SPO enthaltenen Veränderungen kann dies eventuell bedeuten, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, um den Studienabschluss zu erreichen.
Diese Regelung gilt auch, wenn die/der Studierende zu diesem Zeitpunkt exmatrikuliert ist und noch einen Anspruch auf die Ablegung der Prüfung hat. Bei Außerkrafttreten der SPO geht die Regelungsgrundlage der Ordnung verloren und es können keine Prüfungen mehr abgelegt oder ein Studienabschluss erworben werden.
Sollten Sie in einer demnächst auslaufenden Ordnung studieren und erwägen, sich bereits zu exmatrikulieren, während sie Ihre Abschlussarbeit schreiben, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Sie den Abschluss auch garantiert bis zum Außerkrafttreten Ihrer SPO erlangen können! Im Zweifel bleiben Sie bitte immatrikuliert, denn nur bei bestehender Immatrikulation ist ein Wechsel in die neueste SPO als Rückfalloption möglich.
Wenn Sie in einer demnächst auslaufenden Ordnung studieren, empfehlen wir eine Beratung bei der Studienfachberatung ca. ein Jahr vor Außerkrafttreten der Ordnung.
Wechsel auf eigenem Wunsch
Der Wechsel der SPO muss beim zuständigen Prüfungsbüro schriftlich erklärt werden und ist unwiderruflich – eine Rückkehr zur alten SPO ist nicht möglich.
Erklärung des Wechsels der SPO (Formular)
Bitte das Formular nicht im Browser-Plugin bearbeiten, da es dann nicht ausgefüllt werden kann. Bitte separat in einem PDF-Viewer öffnen, am Computer ausfüllen und ausgedruckt im zuständigen Prüfungsbüro einreichen.
Außerkrafttreten einer SPO
Das Außerkrafttreten einer SPO wird den betroffenen Studierenden der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom Prüfungsausschuss rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Dadurch haben diese die Möglichkeit, entweder das Studium rechtzeitig abzuschließen, oder in eine neuere SPO zu wechseln.
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Abschlussarbeit
(gilt nur für Bachelor- und Masterstudiengänge)
Allgemeine Information
Die Abschlussarbeit ist der Nachweis, dass ein/e Studierende/r innerhalb einer bestimmten Zeit ein Thema auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse selbstständig bearbeiten kann. Je nach Studienabschluss und je nach Studienfach gelten unterschiedliche inhaltliche und formelle Anforderungen. Diese finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung und in den fachspezifischen Merkblättern Ihres Instituts (siehe dazu die Webseite des zuständigen Prüfungsbüros).
Was Sie formal bei Ihrer Abschlussarbeit beachten müssen, von der Themenfindung bis zum Zeugnis, finden Sie in der Prezi.
Die Abschlussarbeit kann auch im Rahmen eines Auslandsaufenthalts verfasst werden. Mehr dazu finden Sie hier.
Thema
Das Thema der Abschlussarbeit muss von einer/m Hochschullehrer/in vergeben werden, die/der auch die Arbeit betreut (s. auch „Prüfer/innen“). Sie können auch ein Thema vorschlagen, haben aber keinen Anspruch darauf, dass diesem Vorschlag gefolgt wird. Wenn Sie im Moment keine eigene Idee haben und auch sonst nicht wissen, wie Sie an ein Thema kommen sollen, wenden Sie sich an Ihre/n Studienfachberater/in oder schauen Sie sich auf Ihrer Institutswebseite um. Auch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bieten manchmal Themen an.
Wenn sich die/der Studierende und die/der Erstprüfer/in über des Thema einig sind, wird das Formular Antrag auf Zulassung und Vergabe eines Themas zur Abschlussarbeit ausgefüllt und von beiden Prüfer/innen, sowie vom/von der Studierenden unterschrieben (s. Anmeldung) und im zuständigen Prüfungsbüro eingereicht.
In den ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit kann der/die Studierende das Thema ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Rückgabe ist je Prüfungsversuch einmal möglich.
Prüfer/innen
Abschlussarbeiten werden von zwei Prüfer:innen bewertet (Erstprüfer:in und Zweitprüfer:in), die vom zuständigen Prüfungsausschuss bestellt werden. Als Erstprüfer:in wird in der Regel die Person bestellt, die das Thema der Arbeit vergeben hat. Er oder sie ist in der Regel auch für die Betreuung der Abschlussarbeit zuständig.
Mindestens eine prüfende Person muss Hochschullehrer:in sein. Eine entsprechende Liste finden Sie auf den Webseiten der Prüfungsbüros.
Auf der Prüfer:innenliste (Webseite des Prüfungsbüros) finden Sie neben den Hochschullehrer:innen weitere Personen, die Abschlussarbeiten betreuen können. Sollten Sie für die Begutachtung Ihrer Arbeit eine Person wählen wollen, die nicht auf der Liste steht, müssen zusätzlich zum Antrag auf Zulassung folgende Unterlagen beim Prüfungsbüros eingereicht werden:- Aktueller Lebenslauf
- Kurze Erläuterung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters, dass keine weitere Hochschullehrerin oder kein weiterer Hochschullehrer mit dieser Expertise zur Begutachtung zur Verfügung steht.
In der Regel kann der/die Studierende seine/n Betreuer/in bzw. Erstprüfer/in selbst wählen, solange diese/r den oben genannten Kriterien entspricht und die Aufgabe übernehmen möchte.
Anmeldung
Um Ihre Abschlussarbeit offiziell anzumelden, reichen Sie den von Ihnen und Ihren beiden Prüfer/innen unterschriebenen Antrag auf Zulassung und Vergabe eines Themas zur Abschlussarbeit im zuständigen Prüfungsbüro ein. Dies kann auf dem Postweg geschehen oder als PDF per E-Mail. Es gibt dazu keine Fristen.
Format
Formelle Anforderungen mit Bezug auf den Inhalt Ihrer Abschlussarbeit (z.B. Seitenanzahl oder Umfang) sind in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung festgehalten. Über weitere Vorgaben wie Schriftgröße, Schriftart und Zeilenabstand informieren die fachspezifischen Merkblättern, die auf dem oben genannten Formular oder auf der Webseite des zuständigen Prüfungsbüros zu finden sind.
Verpflichtend für alle Abschlussarbeiten ist die „Eigenständigkeitserklärung“. Damit bestätigen Sie, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst, und nicht für andere Prüfungen verwendet haben, sowie dass sämtliche Quellen als solche kenntlich gemacht wurden. Diese Erklärung wird auf einem eigenen Blatt niedergeschrieben und von Ihnen unterschrieben. Jede Kopie Ihrer Abschlussarbeit muss eine solche original unterschriebene Erklärung enthalten (in der elektronischen Version kann sie gescannt vorliegen). Sie kann am Anfang oder am Ende der Arbeit eingegliedert werden.
Wenn die Arbeit fertig ist, muss sie in dreifacher schriftlicher Ausfertigung (gebunden) und zusätzlich in elektronischer Form (welche genau sprechen Sie bitte mit Ihren Prüfer/innen ab) im zuständigen Prüfungsbüro eingereicht werden.
Bearbeitungszeit und Verlängerung
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit hängt von der fachspezifischen Prüfungsordnung ab. Sie beginnt am Tag nach der schriftlichen Mitteilung des Themas durch den Prüfungsausschuss. In dieser Mitteilung wird auch der Abgabetermin verbindlich festgelegt.
Das Einhalten der Bearbeitungszeit ist ein Kriterium zum Bestehen der Prüfung, weswegen sie nur unter besonderen Umständen verlängert werden kann. Im Falle von Krankheit während der Bearbeitungszeit, können Studierende eine solche Verlängerung beantragen. Dazu müssen sie dem Prüfungsausschuss einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen. Andere schwerwiegende Gründe können ebenfalls durch einen Antrag an den Prüfungsausschuss geltend gemacht werden. Über solche Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss je nach Einzelfall. Den Antrag können Sie im Prüfungsbüro einreichen.
Abgabe
Die fertige Abschlussarbeit muss vor Ablauf des Abgabetermins im zuständigen Prüfungsbüro abgegeben werden (s. dazu auch Format). Sie können sie auch per Post verschicken – in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. Wenn der Abgabetermin außerhalb der Sprechzeiten oder in der vorlesungsfreien Zeit liegt, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Prüfungsbüro, um einen Termin zu vereinbaren.
Fällt der letzte Tag der Abgabefrist für eine Abschlussarbeit auf einen Sonntag, einen in Berlin staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.
Sie können also, sollte der letzte Tag der Abgabefrist auf einen Samstag fallen, Ihre Abschlussarbeit am darauffolgenden Montag abgeben bzw. per Post absenden (es gilt das Datum des Poststempels).
Verteidigung
In den fachspezifischen Prüfungsordnungen kann bestimmt werden, dass eine bestandene schriftliche Abschlussarbeit mündlich verteidigt werden muss. Die schriftliche Arbeit muss bestanden sein, damit die Verteidigung stattfinden kann. Die Verteidigung muss mit dem Formular zur "Anmeldung einer Modulabschlussprüfung" im Prüfungsbüro angemeldet werden. In der Regel erfolgt die Verteidigung vor den Prüfer/innen, die die Arbeit bewertet haben. Sie ist hochschulöffentlich, wenn der/die Studierende nicht widerspricht.
Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (Formular)
Bewertung, Bestehen und Nichtbestehen
Bachelorarbeiten werden in der Regel innerhalb von fünf Wochen, Master- und andere Abschlussarbeiten in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Einreichung bewertet. Neben der Notenbewertung muss jede/r Prüfer/in ein schriftliches Gutachten erstellen, das seine/ihre Bewertung erläutert. Sobald die Gutachten vorliegen, können Sie diese in Ihrem Prüfungsbüro einsehen.
Als „bestanden“ gilt eine Note von 4,0 oder besser. Eine Note schlechter als 4,0 bedeutet „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“.
Da die Abschlussarbeit von zwei Prüfer/innen bewertet wird, setzt sich die endgültige Note aus dem arithmetischen Mittel der beiden vergebenen Noten zusammen. Sollten die Einzelnoten um mehr als zwei Noten auseinanderliegen oder sollte mindestens eine/r der Prüfer/innen ein „nicht ausreichend“ vergeben haben, bestellt der zuständige Prüfungsausschuss einen dritten Gutachter. In der Regel wird das arithmetische Mittel anhand aller drei Bewertungen neu berechnet.
Wenn die endgültige Note der Abschlussarbeit „nicht ausreichend“ (Durchschnitt schlechter als 4,0) ist, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Wenn auch die Wiederholung nicht bestanden wird, ist die Abschlussarbeit endgültig nicht bestanden und das Studium kann nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.
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Abschlussdokumente/Zeugnis
Allgemeine Information
Sobald Sie alle nötigen Leistungen erbracht haben, ist Ihr Studium abgeschlossen. Nun können Sie sich auf Ihr Zeugnis freuen.
Bei Bachelor-Abschlüssen wird das Zeugnis spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfung erstellt, bei Master- und anderen Abschlüssen spätestens drei Monate nach der letzten Prüfung. Wenn Sie bereits früher einen Nachweis Ihres Abschlusses brauchen, kann Ihnen das zuständige Prüfungsbüro eine Leistungsübersicht (Transcript of Records) ausstellen. Auf dieser ist vermerkt, dass Sie das Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Inhalt der Abschlussdokumente
Die Abschlussdokumente bestehen in der Regel aus einer Urkunde, einem Zeugnis und einem Diploma Supplement.
Mit der Urkunde wird der akademische Grad verliehen.
Das Zeugnis weist Abschlussnote, Leistungspunkte des Studiengangs, Namen und Leistungspunkte der belegten Module, sowie Thema, Leistungspunkte und Note der Abschlussarbeit aus.
Das Diploma Supplement enthält Angaben zum Studiengang, zum akademischen Grad und zur Einrichtung, die den akademischen Grad verliehen hat. Es beinhaltet auch eine Leistungsübersicht, in der alle absolvierten Lehrveranstaltungen, mit Noten und Punkten, aufgelistet sind.
Alle oben genannten Unterlagen werden in deutscher und in englischer Sprache erstellt. Die englische Fassung ist nur in Verbindung mit der deutschen gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Humboldt-Universität keine Zeugniskopien ausstellt. Wenn Sie beglaubigte Kopien Ihrer Abschlussdokumente benötigen, informieren Sie sich bitte unter dem Punkt "Beglaubigungsservice".
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Überfachlicher Wahlpflichtbereich (ÜWP)
Allgemeine Information
Als „Überfachlicher Wahlpflichtbereich“, oder kurz ÜWP, bezeichnet man einen Modulbereich, der Möglichkeiten zum Erwerb disziplinübergreifender Kompetenzen bietet. Ob in Ihrem Studiengang bzw. Studienfach ein ÜWP vorgesehen ist, können Sie der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.
Im Rahmen des ÜWP können Sie verschiedene Lehrveranstaltungen, sowohl an anderen Instituten, als auch an Zentraleinrichtungen der HU (z.B. das Sprachenzentrum) besuchen. Im AGNES-Vorlesungsverzeichnis Ihres Studienfachs ist eine ÜWP-Übersicht enthalten (soweit in diesem Studienfach ÜWP vorgesehen ist).
Eine allgemeine Liste der Einrichtungen und Lehrveranstaltungen, in der Sie sich einen Überblick über das ÜWP-Angebot verschaffen können, finden Sie ebenfalls bei AGNES:
Eine Anmeldung über AGNES ist für alle ÜWP-Veranstaltungen notwendig, egal ob diese mit oder ohne Prüfung abgeschlossen werden können.
Wichtig: Veranstaltungen, die nicht im ÜWP-Angebot gelistet sind und die nicht auf andere Weise zu Ihren Studieninhalten gehören, können nur auf Antrag beim Prüfungsausschuss anerkannt werden.
Weitere Informationen zum Thema ÜWP finden Sie in den AGNES-FAQs:
https://agnes.hu-berlin.de/lupo/rds?state=helpdoc&calling=ueWPFAQ
Anmeldung für ÜWP-Lehrveranstaltungen und Anerkennung erbrachter Leistungen
Eine Anmeldung über AGNES ist für alle ÜWP-Lehrveranstaltungen und Modulen notwendig, unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Prüfung abgeschlossen werden können. Falls es mehr Interessenten als Plätze für eine Veranstaltung gibt, wird nach Ablauf der Anmeldefrist per Los entschieden, welche Studierende zugelassen werden.
Allgemeine Informationen zur Online-Einschreibung erhalten Sie hier:
https://agnes.hu-berlin.de/hu/messages/OnlineEinschreibung.pdf
Nur wenn Sie sich über AGNES angemeldet bzw. eingeschrieben haben, können die von Ihnen erbrachten Leistungen von den zuständigen Prüfungsbüros richtig verbucht und angerechnet werden.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob die Prüfungsbüros der Institute, an denen Sie ÜWP-Angebote wahrnehmen, zusätzliche Formulare benötigen bzw. ob andere Formalien erforderlich sind!
Fachspezifische Information - Geographisches Institut
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Austauschstudium und Erasmus+ (Outgoing)
Allgemeines
Während Ihres Studiums können Sie eine gewisse Zeit an einer ausländischen Universität im Rahmen eines Austauschprogramms absolvieren.
Aktuelle Informationen rund um internationale Austauschprogramme für Studierende der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier:
https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/mnf/lehre_studium/internationales/index_html
Genauere Informationen zum internationalen Profil der HU, sowie weitere Tipps finden Sie unter:
https://www.international.hu-berlin.de/de
Informationen zu Praktika im Ausland finden Sie hier:
https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/praktikum
Beratung
Eine persönliche Beratung ist trotz der vielen Informationen im Netz sehr empfehlenswert. Dazu können sich an das Internationale Büro der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät oder an das Internationale Büro im Campus Mitte wenden. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten:
Internationales Büro der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Monique Getter
Rudower Chaussee 25, Haus 2 Raum 011
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 30 2093 81139
E-Mail: monique.getter@hu-berlin.de
Internationales Büro Campus Mitte
Hauptgebäude Unter den Linden 6, Lichthof West
Studierendenservice-Center (SSC) R. 1053 c + d
Sprechzeiten: https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/beratung
Tel. Campus Mitte: 030-2093 2491
E-Mail: woanders.studieren@uv.hu-berlin.de
Finanzierung
Für die Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten, die sich je nach Programm unterscheiden und vom Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, abhängig sind.
Genauere Informationen finden Sie hier:
https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/finanzierung-1
Zeitpunkt bestimmen
In der Regel müssen Sie vor Antreten des Auslandsaufenthalts mindestens 2 Semester an der HU abgeschlossen haben. Ein empfohlener, bzw. inhaltlich günstiger Zeitpunkt zum Absolvieren eines Auslandssemesters ist oft im „Idealtypischen Studienverlaufsplan“ vermerkt, der Ihrer Studien- und Prüfungsordnung als Anlage beiliegt. Die o.g. Ansprechpartner/innen können Sie bei dieser Entscheidung ebenfalls unterstützen.
Wenn Sie bei der Wahl der ausländischen Hochschule nicht sicher sind oder vorerst keine Studienzeit an der HU verlieren wollen, können Sie sich für eine Sommer- oder Winterschule entscheiden. Die Kurse der Sommer- und Winterschulen finden nur in den Semesterferien statt und ermöglichen einen ersten Eindruck von der Hochschulbildung vor Ort.
Mehr über Sommer- und Winterschulen können Sie hier lesen:
https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/mnf/lehre_studium/internationales/ins-ausland/sommerwinter
Sie können Erfahrung im Ausland auch durch Praktika oder Sprachkurse sammeln. Hierbei gibt es viele verschiedene, zum Teil auch individuell vereinbare Möglichkeiten. Lassen Sie sich dazu bitte im Internationalen Büro (s. Beratung) beraten.
Bewerbungsinformationen und Fristen
Erasmus+
https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/mnf/lehre_studium/internationales/erasmus
Infobroschüre Erasmus+
PROMOS
https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/finanzierung-1/promos-1
Erasmus+ Partnerländer
Jedes Semester veröffentlichen die Partnerinstitute der Humboldt-Universität zu Berlin einen Bewerbungsaufruf.
Universitätspartnerschaften (weltweit, außerhalb Erasmus+)
https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/weltweit-uv/bewerbung
Im Auslandssemester erworbene Leistungen
Vor der Beginn Ihres Studienaufenthaltes im Ausland sollten Sie Ihre/n Erasmuskoordinator/in kontaktieren und sich um die Erstellung eines sog. „Learning Agreements“ bemühen. Im Rahmen von Erasmus+ ist das verpflichtend, im Rahmen von Universitätspartnerschaftsverträgen sehr zu empfehlen (auch in diesem Fall ist der/die Erasmuskoordinator/in zuständig). Darin werden die im Ausland belegten Kurse und die äquivalenten HU Kurse vereinbart. Nach ihrer Rückkehr, können Sie sich diese Kurse entsprechend der Vereinbarung anrechnen lassen. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt nach Ihrem Auslandsaufenthalt beim zuständigen Prüfungsausschuss. Dazu reichen Sie Ihr Learning Agreement sowie das Transcript of records ein, das Sie von Ihrer Partneruniversität erhalten haben.
Informationen zu Learning Agreements im Rahmen von Erasmus+
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Bewerbung für Studiengänge an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Allgemeine Information
Liebe Studienbewerber/innen, vielen Dank für Ihr Interesse an den Studienfächern der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät!
Das aktuelle Studienangebot der HU Berlin finden Sie hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/angebot
Neben dem Studienangebot, können Sie sich hier über die Bewerbungsfristen informieren:
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/akademischefristen
Ausführliche Information und Hinweise über das Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/compass/wie-bewerbe-ich-mich/wie
Für die Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (Mathematik, Informatik, Physik, Chemie und Geographie) gelten die allgemeinen Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen der HU Berlin. Diese sind in der „Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der HU Berlin“ (ZSP-HU) festgehalten.
Online-Bewerbung
Wenn Sie sich an der HU Berlin bewerben wollen, ist eine Online-Bewerbung immer notwendig (studienplatz.hu-berlin.de). Nach einer Erst-Registrierung (selber Link, kleine Zeile unten rechts im Log-In Fenster) können Sie auf Ihre Bewerbungsvorgänge zugreifen.
Detaillierte Infos und FAQs zur Online-Bewerbung gibt es hier:
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/faqlang
Am Ende der Online-Bewerbung erhalten die Bewerber/innen eine Liste der Unterlagen, die sie in Papierform einreichen müssen. Oft handelt es sich um (beglaubigte) Kopien der relevanten Zeugnisse, es können aber auch weitere Dokumente nötig sein.
Besonders wichtig: Achten Sie auf die formellen Anforderungen (Form der Beglaubigungen, Übersetzungen, etc.). Für Zeugnisse, die an der HU ausgestellt wurden, oder für deutschsprachige Fremdenzeugnisse, die nur zur Vorlage bei der HU dienen sollen, kann der HU Beglaubigungsservice in Anspruch genommen werden (entgeltpflichtig):
https://www.hu-berlin.de/de/studium/compass/scc/beglaub
Bildungsinländer und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit
Wenn Sie zu dieser Bewerbergruppe gehören, finden Sie Ihre Ansprechpartner zur Bewerbung im entsprechenden Zulassungsbüro:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/zuld
Deutsche Staatsbürger/innen mit ausländischer Vorbildung
Wenn Sie deutsche/r Staatsbürger/in sind, aber Bildungsnachweise im Ausland erworben haben, lesen Sie bitte folgende Hinweise:
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/merkauslhzb
Studienbewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen
Wenn Sie zu dieser Bewerbergruppe gehören, finden Sie ihre Ansprechpartner im entsprechenden Zulassungsbüro:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/zula
Besonders wichtig: in den meisten Fällen werden ausländische Bildungsnachweise im Auftrag der HU Berlin von UNI-ASSIST e.V. vorgeprüft (entgeltpflichtig). Umfangreiche Informationen zum Bewerbungsverfahren, sowie weitere nützliche Infos, gibt es hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/formulare/dt-assist.pdf
sowie unter
https://www.uni-assist.de/
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann nur nach einer erfolgreichen Fachsemestereinstufung vorgenommen werden. Hierfür müssen Bewerber/innen ihrem Bewerbungsantrag Nachweise beifügen, die belegen, welche relevanten Leistungen sie bisher erbracht haben. Die Einstufung aufgrund der vorliegenden Unterlagen wird von der Zugangskommission durchgeführt.
Zusätzliche Information zum höheren Fachsemester finden Sie hier:
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/merkhsw
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/faqlang (Seiten 7, 11, 13, 14)
Angebote für Geflüchtete (HU4Refugees, Sprachkurse, Beratung, Zeugnisvorprüfung, Initiativen, uvm.)
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/refugees
Beratungsstellen der HU (Allgemeine Studienberatung, Beratung zum Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung, CareerCenter uvm.)
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/beratung
https://www.hu-berlin.de/de/service/beratung
Fachspezifische Information - Geographisches Institut
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Immatrikulation & Exmatrikulation
Voraussetzungen für die Immatrikulation an der HU Berlin
Der/die Antragsteller/in muss alle notwendigen, von der HU festgelegten Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Zulassungsbescheid für ein Studienangebot besitzen, alle fälligen Gebühren bezahlt haben und gesetzlich krankenversichert sein. Er/sie darf nicht an einer anderen Hochschule immatrikuliert sein. Austauschstudierende können nur befristet für 2 Semester immatrikuliert werden und dürfen Studienleistungen erbringen.
Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft eines/einer Studierenden an der HU Berlin (bei vorläufig immatrikulierte Personen – mit Ablauf der vorläufigen Immatrikulation). Sie wird schriftlich bekanntgegeben. Die häufigsten Gründe für eine Exmatrikulation sind:
- Eigener Wunsch (durch schriftlichen Antrag, z.B. bei Studienabbruch, Hochschulwechsel u.ä.)
- Versäumte Rückmeldung (z.B. Frist nicht eingehalten oder Semesterentgelt nicht bezahlt)
- Endgültiges Nichtbestehen bestimmter Prüfungen (s. dazu Wiederholungsprüfungen/Prüfungsversuche)
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium (wenn nicht anschließend ein weiteres Studium an der HU Berlin aufgenommen wird, z.B. ein Master anschließend an einen Bachelor)
Details, sowie weitere Gründe oder Umstände, die zu einer Exmatrikulation führen (können) entnehmen Sie der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).
Bei Fragen zum Thema Exmatrikulation, wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsbüro: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma
Fach wechseln
Innerhalb der HU das Fach zu wechseln ist möglich. Dazu müssen sich die Studierenden ganz regulär für das gewünschte neue Studienangebot bewerben und auch die nötigen Kriterien erfüllen. Wenn sie nur eines der Fächer aus einem Kombinationsstudiengang wechseln wollen, erfolgt die Antragstellung unter Beibehaltung des/der weiteren Faches/Fächer. Im Falle einer Zulassung, werden die Antragsteller aus ihrem alten Fach exmatrikuliert und im neuen immatrikuliert. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bleibt die bisherige Fächerkombination erhalten und es erfolgt keine Exmatrikulation.
Ausführliche Information und FAQs unter:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/fws
Hochschule wechseln
Ein Hochschulwechsel ist möglich, da sich der/die Studierende jedoch für das neue Wunschfach regulär bewerben muss, kann dies zeitlich von den entsprechenden Bewerbungsfristen abhängig sein. Sollte der Bewerbungsantrag erfolgreich sein, muss der/die Studierende sich an seiner/ihrer bisherigen Hochschule exmatrikulieren lassen, um sich an der neuen Hochschule einschreiben lassen zu können. Wie mit der Zeit dazwischen umgegangen werden kann und weitere nützliche Informationen zum Wechsel zur HU Berlin gibt es hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/hsw
Studienabbruch
Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, das Studium abzubrechen und sich exmatrikulieren zu lassen. Studienabbrecher können in der Regel ihr Studium später wieder aufnehmen und sich eventuell auch in ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Dazu ist immer eine neue Bewerbung nötig.
Wenn man sich seiner Entscheidung zum Studienabbruch sicher ist, kann man direkt das Immatrikulationsbüro kontaktieren. Sollten Studierende jedoch unsicher sein, ob sie abbrechen wollen, stehen ihnen entsprechende Beratungsstellen zur Verfügung:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/studienabbruch
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/studienabbruch/merk
Zweitstudium
Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn in Deutschland bereits ein Erststudium (grundständig) abgeschlossen wurde. Für Bewerber aus dem EU-Ausland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die bereits ein Studium im Heimatland abgeschlossen haben und sich erneut für einen Staatsexamens- oder Bachelorstudiengang zum 1. Fachsemester bewerben, handelt es sich ebenfalls um ein Zweitstudium. Bewerber/innen fürs Zweitstudium müssen in der Regel eine formlose, schriftliche Begründung für die Notwendigkeit dieses Zweitstudiums vorlegen.
Ein weiterführendes Studium (z.B. ein Master, anschließend an einen Bachelorabschluss) oder ein Promotionsstudium ist kein Zweitstudium.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/zweit
Doppelstudium
Doppelstudium nennt man die gleichzeitige Immatrikulation für mehrere Studienangebote bzw. Studiengänge. Sie ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen und unter der Beachtung besonderer Kriterien zulässig, z.B. dürfen die zwei Studiengänge nicht inhaltlich-fachlich ähnlich sein. Es kann sich um zwei Studienangebote an der HU Berlin handeln, oder aber auch um jeweils ein Angebot an der HU Berlin und einer anderen Hochschule.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/doppel
Gasthörerschaft
Gasthörerschaft kann beantragt werden, wenn Personen an keiner Hochschule immatrikuliert sind, aber Lehrveranstaltungen der HU Berlin besuchen wollen. Diese können dann für 1 Semester registriert (nicht immatrikuliert) werden und dürfen Studienleistungen (nur in vorher festgelegten Kursen) erbringen.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html
Nebenhörerschaft
Nebenhörerschaft kann beantragt werden, wenn Studierende an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und nur einzelne Lehrveranstaltungen an der HU Berlin besuchen wollen (bis 6 SWS). Die Studierenden werden bei erfolgreichem Antrag an der HU registriert (nicht immatrikuliert) und dürfen mit Einverständnis ihrer Hochschule auch Prüfungen (außer Abschlussarbeiten) ablegen. Auch für die Nebenhörerschaft müssen Zulassungsbedingungen erfüllt und Entgelte gezahlt werden.
https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html
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Masterbewerbung (Übergang)
Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium erfolgt in der Regel wenn der Bachelorabschluss erreicht wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe dazu Studienangebot und ZSP-HU) kann man sich jedoch für das gewünschte Masterstudium bewerben, obwohl der Bachelor noch nicht abgeschlossen ist. Dazu dürfen dem/der Bewerber/in bis zum Abschluss nicht mehr als 30 Leistungspunkte fehlen. Prüfungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgelegt wurden, haben keinen Einfluss auf das Bewerbungsverfahren.
Der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums muss bis zum Ende des Rückmeldezeitraumes zum zweiten Fachsemester des Masterstudiums mit dem Bachelorzeugnis nachgewiesen werden. Sollte der Abschluss nicht nachgewiesen werden, erfolgt automatisch eine Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang.
Wichtig für HU-interner Bachelor-Master-Übergang:
Sollten Sie Bachelorabsolvent/in und vorläufig im Masterstudiengang immatrikuliert sein (beides an der HU), können Sie problemlos weiter Masterveranstaltungen besuchen. Das Immatrikulationsbüro kann in AGNES sehen, dass Sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben. Das Zeugnis können Sie nachreichen, sobald es Ihnen vorliegt.
Weitere Hinweise für Masterbewerbungen:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/zuld/masterbewerbung
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Nachteilsausgleich
Ziel des Nachteilsausgleiches
Ziel des Nachteilsausgleiches ist es, Studierenden in besonderen Lebens- und Studienumständen zu ermöglichen, das Studium unter angemessenen Bedingungen und die Prüfungen chancengleich zu absolvieren. Diese Modifikationen stellen keine Erleichterungen dar. Sie dienen dem Ausgleich der Nachteile, die Studierende z.B. mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung gegenüber anderen Studierenden haben, nur in technischer, nicht in inhaltlicher Hinsicht. Bitte reichen Sie den Antrag sechs Wochen vor der Prüfung ein.
Merkblatt zum Nachteilsausgleich
https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium/infoblaetter/merk
Musterschreiben zur Beantragung von Nachteilsausgleich
https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium/infoblaetter/nta-form2
Relevante Beratungsstellen an der HU Berlin
Studium mit Beeinträchtigung
Portal:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei/studium-mit-beeintraechtigung
Beratung:
barrierefrei.studieren@hu-berlin.de
Familienbüro
Portal:
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero
Beratung:
https://www.familienbuero.hu-berlin.de/de/kontakt-und-beratung
Beachten Sie auch die Hinweise für Schwangere und Mütter:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/mutterschutz
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Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium, Studieren mit Kind
Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium
Seit dem 1.1.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Der Mutterschutz beginnt mit der Schwangerschaft und gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Studienabteilung, Referat Studierendenservice, und reichen Sie einen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin ein (Kopie vom Mutterpass). Nachdem die Mitteilung erfolgt ist, erhalten Sie weitere Informationen zum Mutterschutz, sowie ein Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung. Suchen Sie anschließend Ihre zuständige Studienfachberatung auf und füllen Sie mit Hilfe des Beraters/der Beraterin den Fragebogen aus.
Grundsätzlich sind Sie als Schwangere sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung von Ihren Studienverpflichtungen freigestellt. Über diese Zeiträume hinaus gilt sowohl vor, als auch nach der Geburt eine Freistellung für Tätigkeiten, die eine unverantwortbare Gefährdung für das Leben von Mutter und Kind darstellen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich aufgrund von Schwangerschaft und Geburt beurlauben lassen. Sollten Sie ein oder mehrere Urlaubssemester in Betracht ziehen, beachten Sie bitte dabei die Auswirkungen auf einen eventuellen BAföG-Bezug.
Nähere Informationen zum Thema Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit usw. im Studium erhalten Sie hier:
https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/imma/mutterschutzgesetz
Kontakt zum Studierendenservice bei Schwangerschaft
Sprechzeiten: Mi 10-11 Uhr
(die Anmeldung erfolgt über den Infopoint im Studierenden-Service-Center, Lichthof West des Hauptgebäudes der Universität, Unter den Linden 6)
Familienbüro der Humboldt-Universität
Offene Sprechstunde des Familienbüros der Humboldt-Universität:
Mittwoch 9:00 - 12:00
Unter den Linden 6, Raum 3046
Tel: 030 2093-2191
Fax: 030 2093-2132
familienservice(at)uv.hu-berlin.deStudieren mit Kind
Die Humboldt-Universität bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten der Flexibilisierung des Studiums aufgrund von familiären Verpflichtungen. So kann das Studium beispielsweise durch Auszeiten aber auch durch eine Verlängerung der Studiendauer und der Vereinbarung von individuellen Nachteilsausgleichen entzerrt werden.
Auch für einen Erasmus-Auslandsaufenthalt gibt es spezielle Regelungen für Studierende mit Kindern.
Um Ihnen das Studieren mit Kind zu erleichtern, hat die Humboldt-Universität eine familienfreundliche Infrastruktur geschaffen. Eltern-Kind-Zimmer, Wickelräume, Spieltaschenverleih und Kinderbetreuung sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, Ihr Kind im Uni-Alltag zu berücksichtigen. Für mehr und genauere Informationen, schauen Sie sich bitte hier um:
Campus mit Kind
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero/familienfreundlicher-campus
Kinderbetreuung
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero/kinderbetreuung
Nachteilsausgleich
Wenn Ihre Schwangerschaft oder ihre alltäglichen Pflichten als Eltern mit den Anforderungen Ihres Studiums kollidieren, ist das vorerst kein Grund zur Sorge. Durch die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs, können Sie diesem Problem entgegenwirken. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss stellen und sich individuell beraten lassen (z.B. bei der Studienfachberatung oder im Familienbüro der HU).
Mehr zum Nachteilsausgleich erfahren Sie hier:
Allgemeine Information zum Nachteilsausgleich
https://www.hu-berlin.de/de/studium/behinderte_old/ausgleich
Über die familiengerechte Lehre an der HU
https://familienbuero.hu-berlin.de/de/familienbuero/themen-und-information/familiengerechte-lehre
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Beglaubigungsservice
Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema „Beglaubigungen von Kopien“ an das Service Portal Berlin. Ausführlichere Informationen finden Sie hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121701/
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Akademische Fristen und Termine
Die aktuellen akademischen Fristen und Termine finden Sie hier:
https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/akademischefristen
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Prüfungsplan
Verfahren und Zeitplan
Ab dem Wintersemester 18/19 gibt es für viele große Prüfungen einen festen Raum- und Terminplan, der Ihnen eine grundsätzliche Orientierung bietet.
Die konkreten Pläne für schriftliche Prüfungen werden in Abstimmung zwischen dem Prüfungsbüro und dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Institute erarbeitet und dann gesammelt für die gesamt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät einmal je Semester im Fakultätsrat beschlossen.
Der Prüfungsplan für das Sommersemester wird dabei meist im Mai verabschiedet, der Prüfungsplan für das Wintersemester im November (je die zweite Sitzung des Fakultätsrates im Semester).
Erst nach diesem formalen Akt werden die Pläne veröffentlicht. Korrekturen können dennoch nötig sein. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Prüfungsphase, ob es Änderungen gegeben hat.
Informationen
Wo und wann welche Prüfungen stattfinden, erfahren Sie auf den Webseiten der Prüfungsbüros (Prüfungsplan), über Aushang sowie in AGNES.
Anmelde- und Rücktrittsfristen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Prüfungsplan, welchen Sie auf den Webseiten der Prüfungsbüros finden.
Darüber hinaus existiert eine verbindliche Übersicht über Prüfungstermine (Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik und Physik) für große Prüfungen, welche auf Dauer festgelegt wurde. Diese beinhaltet nur die großen Prüfungen und ist kein vollständiger Prüfungsplan. Zur langfristigen Planung Ihrer Prüfungstermine können Sie diese Informationen nutzen.
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Wie kann ich meine Prüfungen langfristig planen?
Neben den jedes Semester veröffentlichten Prüfungsplänen, welche alle Prüfungen und Termine des Semesters beinhalten, sind die Prüfungstermine für große Prüfungen (i.d.R. die Prüfungen für die Pflichtmodule der ersten 4 Bachelor-Semester) langfristig verbindlich festgelegt.
Diese Übersicht kann zur Planung Ihrer Prüfungszeiten genutzt werden:
Chemie
Geographie
Informatik
Mathematik
Physik
Die genaue Raumfestlegung, An- und Abmeldefristen sowie die Termine für kleinere Klausuren und mündliche Prüfungen entnehmen Sie dann bitte dem Prüfungsplan des jeweiligen Semesters.
Siehe auch FAQ Prüfungsplan.
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Was mache ich, wenn ich eine amtlich beglaubigte Leistungsübersicht benötige?
Über den unten aufgeführten Link können Sie eine amtlich beglaubigte Leistungsübersicht anfordern. Bitte überprüfen Sie in Agnes, ob alle erbrachten Leistungen richtig verbucht sind, bevor Sie eine Leistungsübersicht anfordern. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte zunächst an ihr zuständiges Prüfungsbüro und klären die Eintragungen der Leistungen.
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Zusätzliche FAQs für Studierende der Geographie
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Sonstige fachspezifische Hinweise
Studienbuchseiten,Wechsel BA<->BSc
Fachspezifische Informationen für das Fach Geographie
Studienbuchseiten
Auf den Studienbuchseiten bestätigen Sie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, in denen Sie keine MAP ablegen und reichen sie am Ende des Semesters im Prüfungsbüro ein.
Relevant ist die Studienbuchseite für die Bestätigung der Teilnahme am Kolloquium (Ausfüllhilfe).
Die Studienbuchseite finden Sie im AGNES unter "Bescheinigungen" und können diese dort herunterladen und ausdrucken. Falls Sie sie nicht finden können, klicken Sie hier.
Wechsel Bachelor of Arts <-> Bachelor of Science
Im Rahmen der Bewerbung mussten Sie sich festlegen, ob Sie einen Bachelor of Arts oder einen Bachelor of Science anstreben. Die Schwerpunktbildung entsteht aber erst im Laufe des Studiums und so kann es vorkommen, dass Sie die Spezialisierungsrichtung ändern müssen.
Um Ihr Abschlussziel zu ändern, gehen Sie bitte ins Studierendenzentrum Unter den Linden 6 und teilen Ihrer Bearbeiterin mit, dass Sie wechseln wollen. Das geht unproblematisch von statten.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass Sie diese Änderung dem Prüfungsbüro mitteilen müssen, damit Ihre bisher erbrachten Leistungen in das neue Konto übertragen werden können.
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Sonstige fachspezifische Hinweise
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Zusätzliche FAQs für Studierende der Informatik
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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
Fachspezifische Informationen für das Fach Informatik
Studien- und Prüfungsordnungen des instituts für Informatik
Antragsformular zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung:
https://www.informatik.hu-berlin.de/de/studium/formulare/f7-wechsel-der-spo.pdf/view
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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
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Zusätzliche FAQs für Studierende der Mathematik
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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
Fachspezifische Informationen für das Fach Mathematik
Studien- und Prüfungsordnungen des Instituts für Mathematik
Antragsformular zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
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Zusätzliche FAQs für Studierende der Physik
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Prüfungsanmeldung und Rücktritt
Fachspezifische Informationen für das Fach Physik
Anmeldung
Die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung beginnen mit der Vorlesungszeit und enden in der Regel 3 Wochen vor den jeweiligen Prüfungszeiträumen. In diesem Zeitraum können sich Studierende beliebig online zu den Prüfungen an- und abmelden. Nach dem Ende der Anmeldezeit, d.h. in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum, ist die Anmeldung zur Prüfung verbindlich. Der Prüfungsausschuss kann abweichende Anmeldezeiten festlegen.
Bei Modulen, die ein Praktikum als Studienleistung enthalten, erfolgt die Anmeldung zur Modulprüfung in der Regel vor der Einschreibung in das Praktikum.
Für die Nachklausur (im Falle eines vorherigen, entschuldigten Sonderrücktritts) müssen sich die Studierenden erneut über QIS anmelden. Nur in diesen Fällen gilt die Nachklausur dann als erste Prüfung.
Studierende, die in anderen Studiengängen (z.B. Diplomstudiengängen) immatrikuliert sind, und an den Lehrveranstaltungen der Module teilnehmen, bekommen für die erbrachten Leistungen einen Leistungsnachweis. Die Leistungsnachweise werden von den Lehrenden ausgestellt. Studierende von Diplomstudiengängen müssen sich zu den Modulprüfungen nicht anmelden.
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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
Fachspezifische Informationen für das Fach Physik
Studien- und Prüfungsordnungen des Instituts für Physik
Änderungen der Geltungsdauer einiger SPOs:
https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/2017/01/01_2017_VerlaengerungGeltungsdauer_MNF_DRUCK.pdf
Antragsformular zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
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Wiederholungsprüfungen/Prüfungsversuche
Wiederholung von Prüfungen
Die Form der ersten Wiederholungsprüfung wird vom/von der lesenden Prüfer/in festgelegt. Der/die zu prüfende Studierende kann eine Prüferin/einen Prüfer vorschlagen. Dafür kommt jede Prüferin/jeder Prüfer in Frage, die/der für das jeweilige Fach vom Prüfungsausschuss bestellt ist. Der Vorschlag des Studenten/der Studentin begründet keinen Anspruch. Die angebotene erste Wiederholungsprüfung kann in den Modulen P1a und P6a zur Verbesserung der Note genutzt werden.
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Prüfungsanmeldung und Rücktritt